Staffler klar gegen Umsatzsteuer auf Weiterbildung
Bildungsangebote, die nicht direkt etwas mit dem ausgeübten Beruf zu tun haben, sollen zukünftig steuerpflichtig werden. Durch den Gesetzesentwurf des SPD-geführten Finanzministeriums drohen daher die Gebühren für allgemeine Weiterbildungsangebote zu steigen.
Für die Abgeordnete aus dem Wahlkreis Dachau-Fürstenfeldbruck Katrin Staffler ist die Besteuerung von Bildungsleistung der grundlegend falsche Weg. Sie teilt dabei die Meinung des Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. (DVV), dass der Begriff der „reinen Freizeitgestaltung“ ein untaugliches Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung der Besteuerung der Bildungsleistung ist. So würde die allgemeine Weiterbildung, die den überwiegenden Teil des Kursangebotes ausmacht, und die nicht einen unmittelbaren Bezug zur Berufstätigkeit haben im Verdacht der reinen Freizeitgestaltung stehen. Die Abgeordnete betont daher: „Bildung endet nicht mit einem Berufs- oder Studienabschluss, sondern ist ein lebensbegleitender Prozess. Gerade vor dem Hintergrund des technologischen Wandels ist die Weiterbildung auch abseits des eigentlichen Berufs essentiell.“
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